BEG-Förderung 2025/2026 – Überblick
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden derzeit maximal 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit anerkannt. Bei selbstnutzenden Eigentümern sind Zuschüsse von bis zu 70 % möglich. Dadurch ergibt sich ein maximaler Zuschuss von bis zu 21.000 €. Die Heizungsförderung erfolgt seit 2024 über die KfW (Programm 458).
Förderbausteine im Überblick
30 % Grundförderung
Für den Einbau klimafreundlicher Heizungen nach GEG bzw. 65-%-EE-Vorgaben, beispielsweise Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder den Anschluss an ein Wärmenetz.
20 % Klimageschwindigkeitsbonus
Für den Austausch alter fossiler Heizungen. Der Bonus gilt aktuell in voller Höhe bis zum 31.12.2028 und wird danach schrittweise reduziert.
30 % Einkommensbonus
Für selbstnutzende Eigentümer mit einem gemeinsam zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 € pro Jahr.
5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen
Beim Einsatz von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder mit Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme als Wärmequelle.
Förderung für weitere Sanierungsmaßnahmen
Für Maßnahmen wie Dämmung der Gebäudehülle, Fenster- und Türentausch, Heizungsoptimierung, Lüftungsanlagen oder smarte Steuerungen gelten weiterhin 15 % Grundförderung sowie zusätzlich 5 % iSFP-Bonus bei vorhandenem individuellem Sanierungsfahrplan. Insgesamt sind dadurch bis zu 20 % Förderung möglich.
Förderobergrenzen
Die maximale Gesamtförderung beträgt aktuell 70 % für selbstnutzende Eigentümer und 55 % für sonstige Antragsteller.
Wichtiger Hinweis
Der Förderantrag muss grundsätzlich vor Beauftragung der Maßnahme gestellt werden.








