Heizungsförderung

BEG-Förderung 2025/2026 – Überblick

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden derzeit maximal 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit anerkannt. Bei selbstnutzenden Eigentümern sind Zuschüsse von bis zu 70 % möglich. Dadurch ergibt sich ein maximaler Zuschuss von bis zu 21.000 €. Die Heizungsförderung erfolgt seit 2024 über die KfW (Programm 458).

Förderbausteine im Überblick

30 % Grundförderung
Für den Einbau klimafreundlicher Heizungen nach GEG bzw. 65-%-EE-Vorgaben, beispielsweise Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder den Anschluss an ein Wärmenetz.

20 % Klimageschwindigkeitsbonus
Für den Austausch alter fossiler Heizungen. Der Bonus gilt aktuell in voller Höhe bis zum 31.12.2028 und wird danach schrittweise reduziert.

30 % Einkommensbonus
Für selbstnutzende Eigentümer mit einem gemeinsam zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 € pro Jahr.

5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen
Beim Einsatz von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder mit Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme als Wärmequelle.

Förderung für weitere Sanierungsmaßnahmen

Für Maßnahmen wie Dämmung der Gebäudehülle, Fenster- und Türentausch, Heizungsoptimierung, Lüftungsanlagen oder smarte Steuerungen gelten weiterhin 15 % Grundförderung sowie zusätzlich 5 % iSFP-Bonus bei vorhandenem individuellem Sanierungsfahrplan. Insgesamt sind dadurch bis zu 20 % Förderung möglich.

Förderobergrenzen

Die maximale Gesamtförderung beträgt aktuell 70 % für selbstnutzende Eigentümer und 55 % für sonstige Antragsteller.

Wichtiger Hinweis

Der Förderantrag muss grundsätzlich vor Beauftragung der Maßnahme gestellt werden.

Was dürfen wir für Sie tun?

„Dimensionierung, Förderung, Planung und Installation von Wärmepumpen oder Heizungsanlagen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen.“

Ansprechpartner: Fabian Spruch
• Telefon: 05241 22020-15
• E-Mail: spruch@aulenkamp.de

Aulenkamp GmbH
Verler Str. 242
33332 Gütersloh

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